Schulsport
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind über geeignete Sportkleidung verfügt (Sporthose, T-Shirt, Turnschuhe mit hellen Sohlen). Üblicherweise gilt die Regel, dass nur Kinder in vollständiger Sportkleidung am Unterricht teilnehmen dürfen.
Aus Sicherheitsgründen sollte Ihr Kind am Tag des Sportunterrichtes keine Ohrringe tragen. Ansonsten müssen die Kinder die Ohrringe mit Pflaster/Tape abkleben. Auch sonstiger Schmuck ist nicht erlaubt.
Im dritten Schuljahr nehmen unsere Schüler zeitweise am Schwimmunterricht teil. Die Regelung zu dem Schmuck gilt ebenso für den Schwimmunterricht. Darüber hinaus sollten am Tag des Schwimmunterrichts, vor allem im Winter, die Kinder eine Mütze dabeihaben.
Lange Haare sind mit einem geeigneten Haargummi zusammenzubinden. Sollte Ihr Kind aus Krankheitsgründen nicht am Sportunterricht teilnehmen können, bitten wir Sie um eine schriftliche Entschuldigung. Bei längerfristigen Erkrankungen ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich.
Wir freuen uns auf einen bewegungsfreudigen Sportunterricht!
Weitere Infos auf der Website der Unfallkasse Rheinland-Pfalz
Infoschreiben der Unfallkasse