Gesundheit

Auf dieser Seite finden Sie Hinweise, Tipps und Vorschriften bezüglich der Gesundheit.


 

Bitte entschuldigen Sie Ihr Kind am ersten Tag, wenn es erkrankt ist und an jedem Folgetag. Bitte informieren Sie dafür die Klassenleitung bereits vor Unterrichtsbeginn über die SchulApp „Sdui“ oder sprechen Sie vor Unterrichtsbeginn oder am Vortag auf den Anrufbeantworter unserer Schule.
Nach der Gesundung muss eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt werden. In Einzelfällen kann ein Attest verlangt werden.

Vorlage: Entschuldigung wegen Fernbleibens vom Schulunterricht


Masernschutzgesetz:

Ab 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Bei Minderjährigen sind die Eltern bzw. Sorgeberechtigten verpflichtet, der Schule den Nachweis vorzulegen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Elternbriefen, die Ihnen auch in schriftlicher Form zukommen.
Anlage 2 – ärztliche Bescheinigung
Anlage 3 – Infobrief Eltern
Anlage 6 – Dokumentation zum Masernschutz

Weitere Informationen finden Sie auch unter den Websites:
https://www.masernschutz.de/
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html
https://msagd.rlp.de/de/unsere-themen/gesundheit-und-pflege/gesundheitliche-versorgung/oeffentlicher-gesundheitsdienst-hygiene-und-infektionsschutz/masernschutzgesetz/